Wenn der Vermieter auf eine schriftliche Mängelanzeige nicht reagiert, darf der Mieter nach Ablauf einer angemessenen Frist selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückverlangen. Vorher sollte er aber eine Frist setzen, meist zwei Wochen. Bei akuten Gefahren – etwa wenn der Rollladen herunterzufallen droht – kann die Frist kürzer sein. In jedem Fall gilt: Alles dokumentieren, Fotos machen, Zeugen notieren. So lässt sich später leichter nachweisen, dass der Vermieter seiner Pflicht nicht nachgekommen ist.